3.1 Abholort und Rückgabeort des Mietobjekts ist der Sitz der Firma trailer4rent in Siebenbäumen.
3.2 Der Vermieter wird den Anhänger bis max. 1 Stunde nach der vereinbarten Abholzeit bereithalten. Danach ist er berechtigt, den Anhänger anderweitig zu vermieten.
Bei Nichtabholung des Anhängers steht dem Vermieter der vereinbarte Mietzins zu. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
3.3 Der Mieter wird bei Abholung des Anhängers seinen Führerschein, aus dem die Gestattung zum Ziehen des gemieteten Anhängers ersichtlich ist, vorlegen.
3.4 Der Vermieter haftet nicht, wenn der gemietete Anhänger aus Gründen, die er außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung steht (z. B. nicht rechtzeitige Rückgabe des Vormieters, Diebstahl oder Unterschlagung des Anhängers, Unfall oder sonstige Beschädigung des Anhängers). Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
3.5 Abholung und Rückgabe erfolgen grundsätzlich während der Geschäftszeiten von Fa. Behnke, nämlich an den Werktagen zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr, es sei denn, im Mietvertrag sind andere Zeiten vereinbart. Auf Wunsch des Mieters kann die Rückgabe auch außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden, indem der Mieter den Anhänger auf dem vom Vermieter bezeichneten Abstellplatz abstellt und alle Papiere und Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters einwirft. Das Protokoll zur Rückgabe wird sodann vom Vermieter am Folgetag bis 10:00 Uhr erstellt. Das vom Vermieter erstellte Protokoll ist für den Mieter bindend.
3.6 Eine Rückgabe bzw. das Abstellen des Anhänger später als 17:00 Uhr gilt, sofern nicht im Mietvertrag anderes vereinbart ist, als am nächsten Tag 08:00 Uhr erfolgt. Der vereinbarte Mietpreis berechnet sich dann bis zu diesem Zeitpunkt.
3.7 Gibt der Mieter den Anhänger vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, mindert dies nicht die vereinbarte Miete. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Anhänger für die restliche vereinbarte Mietzeit bereitzustellen. Er ist befugt, über den Anhänger anderweitig zu verfügen.
3.8 Ist für die Rückgabe im Mietvertrag Datum und Uhrzeit fest vereinbart, hat die Rückgabe bis spätestens zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen. Ab einer Verspätung um mehr als 1 Stunde ist der Vermieter berechtigt, eine weitere Miete in Höhe des 4-Stundentarifs zu berechnen. Ab einer Verspätung um mehr als 4 Stunden ist der Vermieter berechtigt, einen weitere Tagesmiete für diese Verspätung sowie für jeden weiteren Tag der Verspätung zu berechnen. Darüber hinaus hat der Vermieter das Recht, Schadensersatz zu verlangen, weil der Anhänger nicht zur Vermietung an den nächsten Kunden zur Verfügung stand.
3.9 Der Vermieter wird den Anhänger sauber (gereinigt) und leer zurückgeben. Leichter Straßenschmutz ist akzeptabel, nicht jedoch schlammige Verschmutzungen, Beladungsrückstände (Laub, Äste, Sand usw.) oder Ladegut jeglicher Art. Für diese Fälle wird eine Reinigungsgebühr von 30 € erhoben.
3.10 Der Mieter wird den Vermieter unaufgefordert über in seiner Mietzeit entstandene Beschädigungen informieren.
3.11 Der Mieter wird den Anhänger mitsamt des erhaltenen Zubehörs (z. B. Schloss, Adapter, Plane, Spriegel, Ladungssicherungswerkzeuge usw.) zurückgeben. Er haftet für Beschädigung und Verlust des Zubehörs gem. Preisaushang.